Familiengerichte gehen bei Sorgerechtsentscheidungen vom Wohl des Kindes aus. Bei Gefährdungen des Kindeswohls kann das Sorgerecht entzogen werden.
Was die Betroffenen nicht wissen:
Ein Privatgutachten steht einem Gutachten im Auftrag des Familiengerichts durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in nichts an Bedeutung und Aussagekraft nach!
Entsprechend einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Sache Kutzner ./. Bundesrepublik Deutschland (Klage Nr. 46544/99) vom 26.02.2002 dürfte nunmehr durch das allerhöchste in Europa über familienrechtliche Angelegenheiten entscheidende Gericht endgültig klargestellt worden sein, dass sogenannte Privatgutachten von den Familiengerichten bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht beachtet werden müssen. Diverse diesbezügliche Entscheidungen des BGH unter :
http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/netzkom8.htm
|